Gottes Segen
Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen Wiedereintritt, Taufe, Trauung, Beerdigung. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden oder Sie suchen Beratung zu einem anderen Thema, sprechen Sie uns gern an!
Konfirmation
Wir freuen uns, dass wir in unserer Kirche so viele Taufen feiern dürfen. Sie finden am ersten Sonntag im Monat im Hauptgottesdiensten der Gemeinde statt.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen oder selbst getauft werden möchten, dann wenden Sie sich an uns, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen in einem persönlichen Gespräch. Wir gehen gern auf Ihre persönlichen Wünsche ein, soweit es uns irgend möglich ist, damit dies Fest zu ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Was bedeutet Taufe?
In der Geschichte von der Taufe Jesu im Matthäusevangelium im Neuen Testament ist zu lesen:
„Als Jesus getauft war, stieg er alsbald herauf aus dem Wasser. Und siehe, da tat sich ihm der Himmel auf, und er sah den Geist Gottes wie eine Taube herabfahren und über sich kommen.
Und siehe, eine Stimme vom Himmel herab sprach: Dies ist mein lieber Sohn, an dem ich Wohlgefallen habe.“
Diese Geschichte vermittelt uns wunderbare Bilder davon, was die Taufe bedeutet: Den Getauften steht der Himmel offen, eine Verbindung in Gottes Wirklichkeit wird eröffnet. Der Geist Gottes kommt zum Menschen und geht mit, ein Leben lang.
Die Taufe gilt für alle Zeit, sie kann nicht rückgängig gemacht und auch nicht wiederholt werden.
Mit der Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen, sie sind verbunden mit Gott und mit all denen, die an Gott glauben, geglaubt haben und glauben werden.
Reich rechtlich begründet die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche; bei einem Kirchenaustritt ruht die Mitgliedschaft.
Wie können Sie eine Taufe anmelden?
In unserem Gemeindebüro können Sie eine Taufe anmelden. Wir Taufen immer am ersten Sonntag im Monat in unserem Hauptgottesdienst. Nur in besonderen Fällen können wir eine Ausnahme machen. Teilen Sie uns gerne mit welcher Termin Ihnen passt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Anmeldung soll die Kopie der Geburtsurkunde in Kopie eingereicht werden. Wenn die Eltern nicht Mitglied unserer Gemeinde sind, brauchen wir ferner eine Bescheinigung der Wohnortgemeinde. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich nach Sinstorf umgemeinden zu lassen (nähere Informationen dazu im Gemeindebüro).
Wer kann Pate/Patin werden?
Pat*innen müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein, mindestens eine/r sollte Mitglied in der evangelischen Kirche sein. Die Pat*innen müssen sich einen Patenschein bei ihrer zuständigen Kirchengemeinde ausstellen lassen, der mit den Unterlagen bei uns ins Gemeindebüro eingereicht werden muss.
Taufgespräch
Rechtzeitig vor der Taufe wird ein Gesprächstermin mit dem entsprechenden Pastor vereinbart, um alle Einzelheiten der Taufe zu besprechen. Sollten Sie schon vorher Fragen zur Taufe besprechen wollen, rufen Sie gerne an, dass wir Ihre Fragen miteinander klären können.
Taufspruch
Jeder Täufling bekommt in der Taufe einen Taufspruch aus der Bibel zugesprochen. Sie können unter Downloads auf dieser Seite eine Sprüchesammlung herunterladen, es gibt aber auch im Internet gute und hilfreiche Seiten. Besonders empfehlen möchten wir die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter www.taufspruch.de .
Taufen finden im Hauptgottesdienst am Sonntag um 10.00 Uhr statt.
Taufe
Wir freuen uns, dass wir in unserer Kirche so viele Taufen feiern dürfen. Sie finden am ersten Sonntag im Monat im Hauptgottesdiensten der Gemeinde statt.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen oder selbst getauft werden möchten, dann wenden Sie sich an uns, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen in einem persönlichen Gespräch. Wir gehen gern auf Ihre persönlichen Wünsche ein, soweit es uns irgend möglich ist, damit dies Fest zu ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Was bedeutet Taufe?
In der Geschichte von der Taufe Jesu im Matthäusevangelium im Neuen Testament ist zu lesen:
„Als Jesus getauft war, stieg er alsbald herauf aus dem Wasser. Und siehe, da tat sich ihm der Himmel auf, und er sah den Geist Gottes wie eine Taube herabfahren und über sich kommen.
Und siehe, eine Stimme vom Himmel herab sprach: Dies ist mein lieber Sohn, an dem ich Wohlgefallen habe.“
Diese Geschichte vermittelt uns wunderbare Bilder davon, was die Taufe bedeutet: Den Getauften steht der Himmel offen, eine Verbindung in Gottes Wirklichkeit wird eröffnet. Der Geist Gottes kommt zum Menschen und geht mit, ein Leben lang.
Die Taufe gilt für alle Zeit, sie kann nicht rückgängig gemacht und auch nicht wiederholt werden.
Mit der Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen, sie sind verbunden mit Gott und mit all denen, die an Gott glauben, geglaubt haben und glauben werden.
Reich rechtlich begründet die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche; bei einem Kirchenaustritt ruht die Mitgliedschaft.
Wie können Sie eine Taufe anmelden?
In unserem Gemeindebüro können Sie eine Taufe anmelden. Wir Taufen immer am ersten Sonntag im Monat in unserem Hauptgottesdienst. Nur in besonderen Fällen können wir eine Ausnahme machen. Teilen Sie uns gerne mit welcher Termin Ihnen passt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Anmeldung soll die Kopie der Geburtsurkunde in Kopie eingereicht werden. Wenn die Eltern nicht Mitglied unserer Gemeinde sind, brauchen wir ferner eine Bescheinigung der Wohnortgemeinde. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich nach Sinstorf umgemeinden zu lassen (nähere Informationen dazu im Gemeindebüro).
Wer kann Pate/Patin werden?
Pat*innen müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein, mindestens eine/r sollte Mitglied in der evangelischen Kirche sein. Die Pat*innen müssen sich einen Patenschein bei ihrer zuständigen Kirchengemeinde ausstellen lassen, der mit den Unterlagen bei uns ins Gemeindebüro eingereicht werden muss.
Taufgespräch
Rechtzeitig vor der Taufe wird ein Gesprächstermin mit dem entsprechenden Pastor vereinbart, um alle Einzelheiten der Taufe zu besprechen. Sollten Sie schon vorher Fragen zur Taufe besprechen wollen, rufen Sie gerne an, dass wir Ihre Fragen miteinander klären können.
Taufspruch
Jeder Täufling bekommt in der Taufe einen Taufspruch aus der Bibel zugesprochen. Sie können unter Downloads auf dieser Seite eine Sprüchesammlung herunterladen, es gibt aber auch im Internet gute und hilfreiche Seiten. Besonders empfehlen möchten wir die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter www.taufspruch.de .
Taufen finden im Hauptgottesdienst am Sonntag um 11.00 Uhr statt.
Trauung
Die Trauung ist ein ganz besonderes Ereignis in Ihrem Leben, und wir freuen uns, wenn wir mit einem schönen Gottesdienst in einer der ältesten Kirchen auf Hamburger Grund dazu beitragen können, diesen Tag für Sie zu einem innigen und unvergesslichen Ereignis zu machen.
Wenn Sie Interesse haben, sich in unserer Kirche trauen zu lassen, dann rufen Sie gern in unserem Kirchenbüro an: 040/ 760 03 47. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Was ist eine evangelische Trauung?
Die Evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Im Mittelpunkt stehen das Traubekenntnis des Paares und der Segen, der ihnen unter Handauflegung zugesprochen wird. Nach evangelischer Auffassung schließt nicht Gott die Ehe, sondern es wird eine vor dem Standesamt rechtsgültig geschlossene Ehe eingesegnet. Für den gemeinsamen Lebensweg bitten wir um Gottes Segen und seine Nähe an allen Tagen, die kommen.
Wie können Sie eine Trauung anmelden?
In unserem Gemeindebüro können Sie Ihre Trauung anmelden. Überlegen Sie sich einen Termin mit Uhrzeit, an dem Sie die Hochzeit gerne feiern möchten und lassen Sie sich den Termin mit Uhrzeit reservieren. Sie bekommen dann ein Anmeldeformular zugesandt, das Sie bitte ausgefüllt zu uns zurücksenden. Wenn dieses Formular bei uns eintrifft, ist für uns die Anmeldung verbindlich und der Termin für ihre Trauung festgelegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben der Anmeldung benötigen wir eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde, die sie nach der standesamtlichen Eheschließung bei uns einreichen, Sie können diese auch zur kirchlichen Trauung mitbringen. Wenn Sie nicht Mitglied unserer Gemeinde sind, brauchen wir ferner eine Bescheinigung Ihrer Wohnortgemeinde (Dimissoriale zur Trauung). Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich nach Sinstorf umgemeinden zu lassen (nähere Informationen dazu im Gemeindebüro). Sind Sie nicht Mitglied der Kirche, bitten wir Sie ein persönliches Gespräch mit dem/der Pastor*in zu führen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir erbitten von Ihnen einen Betrag von 60 € für den Blumenschmuck auf dem Altar, sowie die Küsterarbeit bei Ihrer Trauung.
Sie dürfen die Bänke und die Traustühle gern zusätzlich und auf eigene Kosten schmücken. Der Altar bleibt grundsätzlich ausgenommen.
Beachten Sie bitte, dass keine Kleber verwendet werden dürfen, die schwer zu entfernen sind.
Traugespräche
Vor der Trauung werden Gesprächstermine mit dem entsprechenden Pastor/der entsprechenden Pastorin vereinbart, um alle Einzelheiten des Gottesdienstes zu besprechen. Sollten Sie schon vorher Fragen zur Trauung besprechen wollen, rufen Sie gerne Ihren Pastor/Ihre Pastorin an, dass Sie Ihre Fragen klären können.
Musikalische Gestaltung
Unsere Kirchenmusikerin verantwortet die musikalische Gestaltung Ihrer Trauung. Das umfasst die Begleitung beim Ein- und Auszug und beim Singen der Lieder (normalerweise 3 Lieder) aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG). Die Liedauswahl besprechen Sie bitte auch mit Ihrem Pastor/ Ihrer Pastorin. Für darüber hinausgehende Gestaltungswünsche sprechen Sie bitte spätestens sechs Wochen vor der Trauung mit dem/der Organisten/ Organistin, der/die Ihre Trauung begleitet. Die Kontaktdaten erhalten Sie von unserer Kirchenmusikerin. Grundsätzlich nicht gestattet ist das Abspielen von Musikkonserven (CD, mp3 etc.).
Trauspruch
Jedes Brautpaar bekommt bei der Trauung einen Trauspruch aus der Bibel zugesprochen. Dieser Spruch wird auch auf die Trauurkunde geschrieben und soll Sie auf dem gemeinsamen Lebensweg begleiten.
Sie können selbst in der Bibel einen Spruch auswählen, es gibt aber auch im Internet gute und hilfreiche Seiten. Auch im Gespräch mit dem/der Pastor*in wird der Trauspruch Thema sein. Besonders empfehlen möchten wir zur Trauspruch-Findung die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter www.trauspruch.de.
Kollekte:
Wir erbitten bei den Trauungen eine Kollekte am Ausgang. Es wäre schön, wenn Sie sich für einen dieser drei Kollektenzwecke entscheiden könnten (Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Pastor/ Ihrer Pastorin und der Küsterin mit):
Kirchenmusik in der Kirchengemeinde Sinstorf
oder
Erhalt der Sinstorfer Kirche
Nach der Trauung:
Das Blumenstreuen ist gestattet, das Werfen von Reis allerdings nicht. Bitte achten Sie darauf, dass nichts gestreut wird, das nachher als Abfall vor der Kirche liegen bleibt (Bitte kein Plastik-Konfetti!).
Beerdigung
Ein Angehöriger ist im Haus gestorben. Was muss ich tun?
Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er muss den Totenschein ausstellen. Sie können sich jederzeit an Ihren Pastor/Ihre Pastorin wenden, auch eine Aussegnung im Haus ist möglich und alles, was zu klären ist für eine kirchliche Beerdigung wünschen. Verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.
Wichtige Hinweise für Bestattungsinstitute
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Trauerfeiern in der Sinstorfer Kirche.
Was kann ich sofort tun?
Hilfreiche kleine Rituale sind: eine Kerze anzünden, die Uhr anhalten, das Fenster öffnen oder den Spiegel verhängen. Bevor Sie das Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich gern auch einfach die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen. Es ist keine Eile geboten!
Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?
Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener in Hamburg bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus muss er in dafür geeigneten (gekühlten) Räumen aufgebahrt werden (Leichenhalle).
Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wird von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Eine Aussegnung ermöglicht, allein oder zusammen mit anderen unmittelbar nach dem Tod sich der Nähe Gottes zu vergewissern, der uns gerade in diesen Zeiten zur Seite steht - ebenso wie dem Verstorbenen. Fragen Sie Ihren Pastor/Ihre Pastorin um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
Was geschieht, wenn ein Verstorbener keine Angehörigen mehr hat? Wer kümmert sich um die Beisetzung?
In der Regel wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des Verstorbenen kümmert.
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, sprechen Sie rechtzeitig mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihren letzten Willen.
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet Sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, verschiedene Bestattungsunternehmen zu kontaktieren und zu vergleichen, das ist Ihr gutes Recht.
Lohnen sich Preisvergleiche bei den Bestattern?
Bestatter sind unterschiedlich - im Stil, aber zuweilen auch in den Preisen. Deshalb informieren Sie sich - möglichst schon vor einem eintretenden Todesfall - über die anfallenden Kosten. Ein Bestatter ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Information einen Festpreis vorab nennen. Fremdleistungen sind
z. B. Kapellennutzungsgebühr, Friedhofsgebühren, Blumenschmuck, zusätzliche Sänger oder Zeitungsanzeigen.
Was kostet eine Bestattung?
Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
eigene Leistungen und Lieferungen,
Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.),
Friedhofs- und sonstige Gebühren.
Die Höhe der Beerdigungskosten ist unterschiedlich und hängt von Ihren Wünschen ebenso wie von den örtlichen Gebühren ab. Im konkreten Einzelfall können Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren und auch einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Wenn der Verstorbene Mitglied der Kirche war, entstehen für die Trauerfeier, d.h. Nutzung der Kapelle, den Organisten und den Pastor keine Kosten, das trägt die Kirchengemeinde.
Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Pastorin wenden.
Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Ihr Pastor wird Sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.
Welche Unterlagen brauchen wir für das Gespräch mit dem Pastor?
Keine. Hilfreich kann das Familienstammbuch sein. Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des/der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Taufspruch), und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Leben des/der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen.
Folgende Unterlagen brauchen Sie im Sterbefall für die Formalitäten mit Bestatter, Versicherungen und Kommune:
Personalausweis des/der Verstorbenen, Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein, (bei Ledigen) Geburtsurkunde, (bei Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde, (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch, (bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Versichertenkarte bzw. Krankenscheinhefte, ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag, ggf. Versicherungsunterlagen.
Wo findet die Trauerfeier statt?
Das hängt von den örtlichen Traditionen und Möglichkeiten ab. Das kann die örtliche Kirche, die Trauerhalle auf dem Friedhof, ein Andachtsraum im Bestattungsunternehmen oder die Grabstelle auf dem Friedhof sein. An vielen Orten ist es möglich, die Trauerfeier in der eigenen Kirche auszurichten.
Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier?
Bewährt hat sich folgender Ablauf, der unterschiedlich gestaltet werden kann:
- Begrüßung, Gebet, biblische Lesung, Ansprache, Gebet, Aussegnung, Segen. Die verschiedenen Stücke wechseln sie je nach Wunsch mit gemeinsamen gesungenen Liedern oder Musik ab.
Inwieweit kann der Verstorbene Einfluss auf die Bestattung nehmen?
Es gibt viele Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der eigenen Trauerfeier und Bestattung. Es ist gut, sich rechtzeitig mit den Angehörigen auszutauschen und den Rat eines Pastors einzuholen.
Können ich oder Familienmitglieder an der Trauerfeier mitwirken?
Das ist möglich. Die Mitwirkung kann zum Beispiel musikalisch geschehen oder mit einem Nachruf. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen.
Können z. B. Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?
Das ist möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen, und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber verständigen. In der Regel schließen sich solche Beteiligungen (Nachrufe, Musik etc.) der kirchlichen Trauerfeier an.
Welche Musik ist bei einer Bestattung vorgesehen?
In der Regel Orgelmusik oder (Chor)-Gesang. Musikalische Sonderwünsche klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Pastor und dem Bestattungsunternehmen.
Kann ich auch eigene Musik wünschen?
Das können Sie. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an. Haben Sie Verständnis dafür, wenn örtliche oder kirchliche Traditionen, die technischen Möglichkeiten oder Ihr Pastor nicht alle Musikwünsche erfüllen können. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker, müssen Sie selbst tragen.
Kann ich wünschen, welcher Pastor die Bestattung durchführen soll?
Gemeindemitglieder haben das Recht der freien Gemeinde- und Pastor*innenwahl.
Dies schließt die Wahlmöglichkeit ein, für Amtshandlungen auch den Dienst eines anderen, als Ihres Gemeindepastors in Anspruch zu nehmen.
Der Pastor/die Pastorin Ihrer Wahl ist allerdings verpflichtet, den zuständigen Pastor vor der Durchführung der Amtshandlung zu informieren und die Ordnungsmäßigkeit der Amtshandlung festzustellen.
Welche Arten von Bestattungen gibt es?
Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird.
Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier, wenn eine Feuerbestattung gewählt wurde?
Der Ablauf ist wie bei einer normalen Trauerfeier, nur bleibt in der Regel am Ende der Sarg stehen. Bevor man aus der Kapelle herausgeht, kann man als Geste des Abschieds eine Blume vor dem Sarg ablegen.
Kann die Trauerfeier mit einer Urne stattfinden?
Ja.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.
Kann man auf eigenem Grund bestattet werden?
Nein. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht der Beerdigung auf einem Friedhof. Es gibt lediglich gewisse Sondergenehmigungen z. B. für Fürstenhäuser mit eigener Gruft. In manchen Ländern (z.B. Niederlande, Schweiz) darf nach einer Verbrennung die Urne mitgenommen und nach eigenem Wunsch aufbewahrt oder begraben werden. In Deutschland ist dies noch nicht gestattet.
Kann ich dem Verstorbenem als engster Angehöriger etwas Persönliches mit in den Sarg legen?
Prinzipiell ist es möglich, nähere Details sollten Sie jedoch mit dem Beerdigungsunternehmen absprechen.
Nach der Bestattung
Im Gemeindegottesdienst am darauffolgenden Sonntag wird der Verstorbenen gedacht. Ebenso am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, bevor am ersten Advent das neue Kirchenjahr beginnt.
Wiedereintritt
Sie wollen wieder in die Kirche eintreten? Wir freuen uns auf Sie!
Für Ihren Wiedereintritt benötigen wir von Ihnen die folgende Angaben:
Name und Vornamen
ggf. Geburtsnamen
Anschrift
Geburtsdatum und Geburtsort
Taufdatum und Taufort (wenn bekannt)
Austrittsdatum (wenn bekannt)
Datum der Wiederaufnahme
Das Dokument Ihres Wiedereintritts (Aufnahmebuch) erhalten Sie dann per Post.
Was Sie noch wissen sollten:
Auch wenn Sie durch Ihren Wohnsitz nicht zum Bezirk unserer Gemeinde gehören, können Sie bei uns den Wiedereintritt beantragen.
Welches Ihre Wohnsitzgemeinde ist, erfahren Sie unter www.kirche-hamburg.de.
Und wenn es Ihnen in unserer Gemeinde gefällt, lassen Sie sich doch einfach zu uns umgemeinden. Dazu genügt eine kurze Mitteilung.
Kirchenaustritt
Wenn Sie beabsichtigen, aus der Kirche auszutreten, ist das für uns sehr schmerzlich. Diese Entscheidung hat vermutlich eine Geschichte und ist ein konsequenter Schritt darin. Es wäre hilfreich, wenn wir darüber ins Gespräch kommen könnten, damit wir besser verstehen, was Sie an diesem Punkt bewegt, und damit wir ggf. notwendige Veränderungen bedenken und auf den Weg bringen können. Den Kirchenaustritt selbst erklären Sie nicht in der Kirchengemeinde oder in der Kirchenkreisverwaltung, sondern dem Standesamt gegenüber. Bitte beachten Sie, dass Gebühren anfallen.
Und sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Kirche eintreten wollen: Dieser Schritt ist kostenfrei und jederzeit möglich!